Versicherung gegen Wohnungsschäden
Um sich vor hohen Kosten bei Wohnungsschäden zu schützen, empfiehlt es sich, eine Versicherung gegen Mietsachschäden abzuschließen. Diese Möglichkeit haben Sie in der privaten Haftpflichtversicherung. Alte Haushaltsversicherungen haben oft zwar eine private Haftpflichtversicherung inklusive, aber in den seltensten Fällen sind auch Mietsachschäden abgedeckt.
Was sind Mietsachschäden?
Mietsachschäden sind Schäden, die an einer Mietwohnung oder auch kurzfristig angemieteten Objekten wie Ferienhäusern oder Ferienwohnungen entstehen. Dabei ist aber wichtig zu wissen, dass sich Mietsachschäden auch wirklich nur auf die Räumlichkeiten beziehen bzw. Objekte, die fest mit den Räumen verbunden sind. Dazu zählen zum Beispiel die Badewanne, das Waschbecken, die Toilette, fest verlegte Teppichböden, Parkettböden, Wände, Einbauschränke.
Nicht versichert ist jegliches Inventar, elektrische Einbauten und Glasschäden. Für Glasschäden können Sie aber in der Haushaltsversicherung eine zusätzliche Vereinbarung treffen. Auch gegen eine gewöhnliche Abnützung kann man sich mit der privaten Haftpflichtversicherung nicht versichern. Nicht versichert sind ebenso vorsätzlich herbeigeführte Wohnungsschäden, die der Mieter zahlen muss. Die Schäden müssen versehentlich herbeigeführt worden sein, etwa durch ein Missgeschick oder eine Unachtsamkeit.
Wie kann ein Anwalt für Mietrecht bei Wohnungsschäden helfen?
Gerade bei Wohnungsschäden kommt es oftmals zu Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter. Hierbei ist meist ein klares Verständnis dafür, wer für die Beseitigung eines Schadens verantwortlich ist und dafür auch aufkommen muss, strittig. Gerade bei dauerhaften Schäden, die eine deutliche Gebrauchseinschränkung der Mietsache für den Mieter darstellen, kann es durchaus sinnvoll sein, die Beratung bei bei einem erfahrenen Anwalt für Mietrecht zu suchen.
Dabei kann ein Anwalt im Einzelfall klären, ob der Schaden durch den Mieter zu beseitigen ist oder eben eine klare Vermietersache ist. Hierbei kann er seinem Mandanten dann eine geeignete Vorgehensweise vorschlagen und ggf. auch durch ein anwaltliches Schreiben den Vermieter zur Instandsetzung auffordern, Für den Fall, dass hierbei keine Lösung zu finden ist, kann ein Anwalt für Mietrecht auch zur Mietminderung beraten oder eben eine gerichtliche Klärung in die Wege leiten. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Mietrecht zum Thema Wohnungsschäden.