Anspruch auf Gratisräumung der Wohnung
Obwohl es Entrümpelungsfirmen gibt, die kostenfreie Räumungen anbieten, kommt dies für Räumungsklagen nicht in Frage. Bei einer Zwangsräumung muss immer sichergestellt werden, dass die Möbel zunächst eingelagert werden. Denn der Mieter hat innerhalb einer bestimmten Frist das Recht, sein Mobiliar abzuholen. Anders sieht das zum Beispiel bei privaten Haushaltsauflösungen oder auch Büroauflösungen aus: Hier dürfen Sie die Dienste einer kostenlosen Entrümpelungsfirma in Anspruch nehmen.
Günstige Art der Räumungsklage
Weil auf Vermieter bei der klassischen Delogierung durch den Gerichtsvollzieher oft recht hohe Kosten zukommen, suchen sie Alternativen. Bisher gibt es nur ein offiziell anerkanntes alternatives Räumungsmodell: die Berliner Räumung. Bei der Berliner Räumung hat der Vermieter ein Pfandrecht. Das bezieht sich auf alle Gegenstände in der Wohnung, die allein dem Mieter gehören. Hier werden also durch den Gerichtsvollzieher lediglich die Schlösser ausgetauscht. Alle Gegenstände verbleiben in der Wohnung. Nach einer Frist von zwei Monaten darf der Vermieter alle pfändbaren Gegenstände verwerten.
Einsparen von Kosten bei einer Räumungsklage
Bei einer Räumungsklage in Österreich Kosten zu sparen, ist recht kompliziert. Weil die Gerichtskosten und die Anwaltskosten gesetzlichen Regelungen unterliegen, kann hier nicht gespart werden. Allerdings ist es möglich, an den außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu sparen, wenn Sie mit Ihrem Anwalt eine Pauschale vereinbaren. Am günstigsten ist eine außergerichtliche Einigung der Streitigkeit. Wie zuvor beschrieben, lassen sich durch das Modell der Berliner Räumung Kosten für die Einlagerung der Möbel und Speditionen usw. vermeiden.
Verfahrenshilfe & Prozesskosten Hilfe
Prozesskostenhilfe ist immer dann möglich, wenn Sie finanziell selbst nicht in der Lage sind, ein Verfahren anzustreben. Die Verfahrenshilfe muss beantragt und genehmigt werden. Allerdings kann das Gericht nach einer Überprüfung der neuen finanziellen Situation ausgelegte Gelder innerhalb von drei Jahren zurückfordern.
Kosten der Räumungsklage steuerlich absetzbar in Österreich?
Rechtsanwaltskosten, die bei einer Räumungsklage entstehen, sind sofort steuerlich absetzbar. Dies gilt auch für laufende Beratungskosten zum Beispiel bei der Erstellung von Mietverträgen. Grundsätzlich sind die Kosten für eine Räumungsklage also steuerlich absetzbar. Lassen Sie sich von Ihrem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt beraten. Wenn Ihr Mieter keine Miete zahlt und Ihnen Ausfälle bei den Mieteinnahmen entstehen, kommt es auch hier in vielen Fällen zu Steuerminderungen. Erfahren Sie hier, wie Sie gute Anwälte für Mietrecht in Österreich finden.