Mietrechtsgesetz bei gewerblicher Tätigkeit
Bevor Sie einen Mietvertrag über Geschäftsräumlichkeiten abschließen, prüfen Sie, ob das Mietrechtsgesetz (MRG) zur Gänze oder teilweise angewendet wird. Übrigens: Es ist nicht möglich, die Anwendbarkeit des MRG per Vertrag auszuschließen. Kommt das MRG zur Vollanwendung, genießen Sie als Mieter den gleichen Schutz wie bei einer Wohnungsmiete:
- Kündigungsschutz
- gesetzlich geregelte Mietzinsbildung
- Weitergaberechte
- Erhaltungs- und Verbesserungspflichten des Vermieters
Mietrechtsgesetz bei Büroräumlichkeiten
Im Allgemeinen gilt das Mietrechtsgesetz in Österreich ebenfalls für die Vermietung von Büroräumlichkeiten. Hierbei finden zudem die Regelungen der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) Anwendung.
Gilt das MRG auch bei Geschäftsräumlichkeiten?
Geschäftsräumlichkeiten fallen in den Vollanwendungsbereich des MRG, wenn…
- sie sich in Gebäuden befinden, die mit öffentlichen Förderungsmitteln gebaut wurden.
- sie Teil von Wohnungseigentum sind, das mit Mitteln des Wohnhauswiederaufbaufonds oder des Wohnbauförderungsgesetzes (WFG) 1968 errichtet wurde.
Das bedeutet für Sie als Mieter von Gewerbeimmobilien:
- Die Miete darf nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen (Angemessenheit).
- Die Betriebskosten setzen sich aus vorgegebenen Bestandteilen
- Der Vermieter muss sich an die Kündigungsfristen
Zur Teilanwendung des MRG kommt es…
- bei frei finanzierten Gebäuden mit mehr als zwei Mietgegenständen
- wenn sie nach Ende des zweiten Weltkriegs bewilligt wurden.bei Zubauten, die nach dem 30.09.2006 genehmigt wurden.
Bei der Teilanwendung wird nicht zwischen privater und gewerblicher Nutzung unterschieden:
- Vorschriften zu Mietzins und Betriebskosten entfallen.
- Der Kündigungsschutz bleibt bestehen.
Bei der Kündigung von Geschäftsräumen gelten andere Bestimmungen: Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sie sind Mieter und möchten kündigen? Das müssen Sie bis zum letzten Tag eines Kalenderquartals erledigen. Eine Pacht können Sie zweimal jährlich beenden: am 30. Juni und am 31. Dezember.
Wie kann ein Anwalt für Mietrecht beim Mietrechtsgesetz helfen?
Häufig kommt es zwischen Vermietern und Mietern auch deshalb zu Konflikten, weil die gesetzlichen Regelungen zum Mietrechtsgesetz nicht ausreichend bekannt sind. Dabei lassen sich viele Unstimmigkeiten vermeiden, wenn man sich ausreichend über die Rechtslage informiert. Dabei kann ein erfahrener Anwalt für Mietrecht ein guter Partner sein. Er kann sowohl Vermieter als Mieter umfassend dazu aufklären, welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei beliebten Streitthemen wie z. B. Kündigung, Betriebskosten, Weitergaberechte des Mieters oder Ausbesserungsarbeiten des Vermieters gültig sind.
Deshalb macht eine frühzeitige Beratung bei Problemfällen und Meinungsverschiedenheiten sowohl für Mieter als auch Vermieter durchaus Sinn. Hierdurch lassen sich in vielen Fällen unschöne Auseinandersetzungen, Klagen und Kündigungen in vielen Fällen vermeiden. Lassen Sie sich beraten zum Thema Mietrechtsgesetz von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht.