Wie und wo muss ich dem Mieter kündigen?
Wenn Sie dem Mieter kündigen wollen, ist wie man nicht oft genug betonen kann, wichtig, ob die Wohnung dem Mietrechtsgesetz unterliegt oder nicht. Unterliegt sie nicht dem Mietrechtsgesetz reicht ein formloses Kündigungsschreiben mit Angabe aller wichtigen Informationen, wie alle Angaben zur Mietpartei und der Wohnung, Kündigungsfristen, Enddatum des Mietverhältnisses, Rückzahlungsfrist der Mietkaution und am besten auch gleich ein Terminangebot für die Wohnungsübergabe.
Unterliegt die Wohnung dem MRG ganz oder teilweise, muss ein Formular für die gerichtliche Kündigung ausgefüllt werden, Vorlagen gibt es zum Beispiel beim Bundeskanzleramt, bei Ihrem Bezirksgericht und auch auf der Onlineplattform Österreichs, der digitalen Behörde für Bürger und Bürgerinnen. Hier finden Sie auch das aktuelle Formular für die gerichtliche Aufkündigung von Miet- und Pachtverträgen.
Häufige Fragen für Vermieter bei der Kündigung eines Mietvertrages
Wann Sie einem Mieter kündigen können und wann, haben wir nun ausführlich beschrieben, doch es gibt noch viele Fragen, die sich Vermieter zum Kündigen des Mietvertrages und dem Prozedere des Auszugs stellen. Auch so manches Problem kann auftreten, zum Beispiel, wenn der Mieter zwar die Kündigung erhalten hat, aber sich weigert, auszuziehen. Einen schnellen Überblick und Antworten bekommen Sie in unseren FAQ, umfassende Beratung zu den einzelnen Fragen bei den Experten, den Fachanwälten für Mietrecht.
Kann der Mieter der Kündigung widersprechen?
Der Mieter kann immer gegen die Kündigung Widerspruch erheben. Im Falle der freien Mietverträge sind Sie als Vermieter hier nicht besonders belangbar, dass Sie keine Gründe angeben müssen. Bei diesen Widersprüchen dreht es sich in der Praxis zumeist um die Kündigungsfristen.