Wie viel kostet es eine Wohnung streichen zu lassen?
Will man nicht selbst Hand anlegen und die Wohnung oder einzelne Wände ausmalen, dann muss ein Profi ran. Doch wie viel kostet es, wenn man die Wohnung durch einen Maler streichen lässt? Ganz genau lässt es sich leider nicht sagen, was das Ausmalen einer Wohnung durch einen Maler kostet. Hier gibt es regionale Unterschiede in den Preisen für die Leistung. Weiters spielt natürlich die Größe der Wohnung und die Deckenhöhe in die Kostenkalkulation mit hinein. Auch zusätzliche Arbeiten, die die Maler verrichten, wie Tapeten ablösen, große Löcher zuspachteln etc., treiben die Kosten in die Höhe.
Nehmen wir einmal an, Ihre Wohnung hat 70 Quadratmeter und Sie müssen alle Decken und Wände neu anstreichen lassen. Um die Kosten dafür abschätzen zu können, müssen Sie zunächst errechnen, wie viele Quadratmeter Fläche zu bearbeiten ist, denn Maler berechnen daraus zumeist ihren Preis. Die Deckenfläche beträgt also 70 Quadratmeter. Das war einfach. Nun aber müssen Sie noch die Wandflächen berechnen. Dafür messen Sie den Umfang aller Zimmer., nehmen also alle vier Maße der vier Wände (Breite + Länge + Breite + Länge) auf. Diese multiplizieren Sie mit der Raumhöhe.
In unserem Beispiel kommen wir auf einen Zimmerumfang von 62 Metern. Die Raumhöhe beträgt 2,60 Meter. nach der Multiplikation ergeben sich 161,2 Quadratmeter Fläche. Nun müssen Sie noch die Deckenfläche hinzurechnen. 161, 2 + 70 = 231, 2 Quadratmeter 231,2 Quadratmeter müssen also neu gestrichen werden. Maler berechnen durchschnittlich einen Preis pro Quadratmeter zwischen 5 und 13 Euro. Hier sind die Schwankungen leider nicht zu vermeiden, Sie können sich aber an dieser Spanne bei der Einholung eines Angebotes vom Malerfachbetrieb orientieren. Für Ihre Wohnung mit 70 Quadratmetern würden Sie also zwischen 1156 Euro und 3005 Euro bezahlen müssen.
Was bei Auszug zu beachten ist
Eine Pflicht zum Ausmalen der Wohnung bei Auszug besteht also nicht. Trotzdem gibt es immer wieder Streitigkeiten deswegen. Vor allem bei der Einschätzung, ob die Wohnung üblich abgewohnt ist oder nicht, ob Bohrlöcher beseitigt werden müssen und andere kleine Detailfragen wie Kratzer im Parkett sind Vermieter und Mieter oft gegenteiliger Meinung. Zum Abschluss wollen wir noch einige dieser Detailfragen genauer ansehen und Ihnen wertvolle Tipps mit auf den Weg geben.
Müssen auch Bohrlöcher vor dem Ausmalen ausgespachtelt werden?
Grundsätzlich sind einzelne Bohrlöcher, Nägel und andere kleinere Spuren von aufgehängten Bildern, Schränken und Regalen gewöhnliche Abnutzungserscheinungen einer Mietwohnung und werden wie auch das normale Abnützen der Wände mit dem Mietzins abgegolten. Schließlich wohnen Sie in der Mietwohnung und das hinterlässt Gebrauchsspuren. Auch das Anbohren von Fliesen, zum Beispiel im Badezimmer, um Handtuchhalter oder Seifenspender anzubringen, muss der Vermieter tolerieren. Nehmen die Löcher allerdings überhand, oder sind sie besonders groß, vielleicht an den Rändern extrem ausgefranst, dann sollten Sie diese verspachteln und gegebenenfalls überstreichen.
Müssen die Böden auch ausgebessert werden?
Übrigens geht es bei der Übergabe der Wohnung und der Einschätzung, ob diese gewöhnlich abgenützt ist, nicht nur um die Wände. Oftmals treten auch Fragen wegen der Böden auf. Hier gilt ähnliches wie bei den Wänden. Kleine Gebrauchsspuren wie feine Kratzer im Parkett oder Laminat sind normale Abnützungserscheinungen. Haben Sie allerdings einen Teppich auf ein nagelneues Parkett geklebt, kann der Vermieter verlangen, dass Sie das Parkett neuwertig wiederherstellen. Sprechen Sie größere Umbauten an der Wohnung unbedingt vorher mit dem Vermieter ab und klären Sie, ob und welche davon Sie bei Auszug wieder rückbauen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen müssen!